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VGH Bayern, 25.10.2006 - 12 ZB 05.1661 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10
Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei …
vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1982 - 5 C 103/80 -, NJW 1983, 2829, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - 12 ZB 05.1661 - , juris. - VGH Bayern, 14.10.2009 - 12 ZB 08.1460
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Dementsprechend ist bei der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden im Grundsatz in Rechnung zu stellen, dass der Auszubildende bei rechtmäßigem Verhalten das anzurechnende Vermögen anstatt der ihm rechtswidrig zugeflossenen Förderungsbeträge für seinen Lebens- und Ausbildungsbedarf verwendet hätte mit der Folge, dass es ihm im folgenden Bewilligungszeitraum nicht mehr angerechnet werden kann (vgl. BVerwG vom 18.7.1986 Buchholz 436.36 § 28 BAföG Nr. 1, ebenso BayVGH vom 25.10.2006 Az. 12 ZB 05.1661). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 12 ZB 09.2960
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Rückforderung von Ausbildungsförderung; …
Dementsprechend ist bei der Rücknahme von Bewilligungsbescheiden im Grundsatz in Rechnung zu stellen, dass der Auszubildende bei rechtmäßigem Verhalten das anzurechnende Vermögen anstatt der ihm rechtswidrig zugeflossenen Förderungsbeträge für seinen Lebens- und Ausbildungsbedarf verwendet hätte mit der Folge, dass es ihm im folgenden Bewilligungszeitraum nicht mehr angerechnet werden kann (vgl. BVerwG vom 18.7.1986 Buchholz 436.36 § 28 BAföG Nr. 1, ebenso BayVGH vom 25.10.2006 Az. 12 ZB 05.1661 und vom 14.10.2009 Az. 12 ZB 08.1460).